Unser BLITZLICHT

Mandanten-Monatsinformationen Oktober 2024

Guten Tag,

bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren Sie sich mit den beigefügten Monatsinformationen über die aktuellen Themen aus den Gebieten Steuern, Recht und Wirtschaft:

 

Für Einkommensteuerpflichtige

  • Keine einkommensteuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Mietverhältnisses bei unklarer Vertragsgestaltung
  • Steuerberatungskosten sind für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns zu berücksichtigen
  • Kindergeldanspruch bei nachträglich bekannt gewordenem Ausbildungsverhältnis eines volljährigen Kindes – Nichteinlegung eines Einspruchs als grobes Verschulden
  • Teilweise Schenkung einer Immobilie ist kein privates Veräußerungsgeschäft
  • DBA-Schweiz: Grenzgängerregelung bei nicht ganzjähriger Beschäftigung

Für Erbschaftsteuerpflichtige

  • Begünstigungsvorschriften für den Erwerb eines Kommanditanteils bei Erbschaftsteuer anwendbar

Für Umsatzsteuerpflichtige

  • Finanzamt kann Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus Anzahlung bei nicht ausgeführter Lieferung verlangen

Verfahrensrecht

  • Art und Weise der Aufzeichnungen zur Gewinnermittlung ist eine Tatsache – Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide nach Außenprüfung zulässig

Sonstige

  • Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer ab November 2024
  • Förderprogramm „Jung kauft Alt“ für den Kauf von Bestandsimmobilien gestartet
  • Neue Heizungsförderung: Antragstellung für alle möglich
  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
  •  

Gesetzgebung

  • Wachstumsinitiative: Signal für klimafreundliche Mobilität
  • Grundfreibetrag 2024 soll um 180 Euro steigen

Haben Sie Fragen zu den Beiträgen dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

 

Mit freundlichem Gruß

Steuerberater Peter Lindner

Treuenbrietzener Str. 45

14913 Niedergörsdorf OT Altes Lager

Tel.-Nr.: 03372-4435-0

Fax-Nr.: 03372-4435-19

Email:  info@stb-peterlindner.de

Arbeitnehmer müssen in ihrer Freizeit Dienstplananweisungen für den Folgetag zur Kenntnis nehmen

Arbeitnehmern ist das Lesen einer SMS von ihrem Arbeitgeber über den Beginn ihrer zuvor eingeteilten Arbeitsschicht in ihrer Freizeit zuzumuten. Legt eine Betriebsvereinbarung fest, dass Springerdienste eines Notfallsanitäters vom Arbeitgeber einen Tag zuvor zu einem bestimmten Zeitpunkt angewiesen werden, darf der Beschäftigte eine solche SMS nicht ignorieren. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

Im konkreten Fall klagte ein Notfallsanitäter gegen seine Arbeitgeberin. Diese hatte ihn in zwei Fällen telefonisch und per SMS und in einem Fall auch per E-Mail nicht erreicht, um ihm mitzuteilen, dass der Dienstplan geändert worden war und er früher erscheinen solle. Der Notfallsanitäter nahm die Nachrichten nicht zur Kenntnis und kam deshalb erst zum ursprünglich geplanten Dienstbeginn. Die Arbeitgeberin wertete das angeblich zu späte Auftauchen jedoch als unentschuldigtes Fehlen und kürzte ihm eine Gutschrift in seinem Arbeitszeitkonto und erteilte ihm zunächst eine Ermahnung und dann eine Abmahnung.

doppelte Haushaltsführung

Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger seinen bisherigen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und daraufhin in der dort beibehaltenen Wohnung einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung nachzugehen. Dies entschied das Finanzgericht Köln.

Das Gericht führt hierzu u. a. weiter aus: Der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen muss sich in der Wohnung befinden, in welchem der Haupthaushalt geführt wird, wobei sich der Steuerpflichtige im Wesentlichen nur unterbrochen durch die arbeits- und urlaubsbedingte Abwesenheit dort aufhält. Ob die außerhalb des Beschäftigungsorts liegende Wohnung des Arbeitnehmers dessen Lebensmittelpunkt bildet, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen. Bei einem verheirateten Arbeitnehmer liegt der Lebensmittelpunkt grundsätzlich an dem Ort, an welchem auch der Ehegatte wohnt.

Wichtige Termine & Fristen

©Copyright 2024 peterlindner.com